Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Die Steuergesetze nehmen spätestens ab 1.1.2021 auch Gemeinden, Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften verstärkt in die Pflicht. Jede juristische Person des öffentlichen Rechts gilt dann grundsätzlich als Unternehmer, wenn sie nicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Sonderregelungen tätig ist.
Wir sind die erste Kanzlei in Norddeutschland, die ein speziell darauf ausgerichtetes Beratungsangebot für Kommunen und andere Träger öffentlicher Belange bereithält. Mit unserem Haushaltsscheck ermitteln wir Ihre steuerlich maßgebenden Sachverhalte. Auf dieser Grundlage beraten wir Sie im Hinblick auf die von Ihnen spätestens zum 1.1.2021 vorzunehmenden Änderungen. Wir schulen Ihre Mitarbeiter und unterstützen Sie bei der notwendigen Steuerdeklaration. Unser Beratungsansatz eröffnet Ihnen zudem finanzielle Perspektiven, wie Sie das neue kommunale Steuerrecht vorteilhaft nutzen können.
Die Nichtbeachtung der eintretenden Steuerrechtsänderungen sanktioniert das Finanzamt als Steuerverkürzung oder auch Steuerhinterziehung - so wie bei „normalen“ Steuerpflichtigen auch.
Lassen Sie es nicht so weit kommen - Nutzen Sie unser Angebot.
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